Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Hilfeersuchen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 23.10.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum obengenannten Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG RTW wo
a) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2025
b) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2026
eingesetzt worden?

2. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG NKTW wo
a) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2025
b) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2026
eingesetzt worden?

3. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG RTW wo
a) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2025
b) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2026
eingesetzt worden?

4. Wie viele nach Hilfeersuchen im Sinne von
a) § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
b) § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG gab es
c) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2025
d) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2026?

5. Welche Gründe und Ursachen gibt es für die unterschiedlichen Einsatzzahlen und Hilfe-ersuchen in 2025 und 2026?

6. In wie vielen Fällen sind nach Hilfeersuchen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG Pa-tienten
a) von einem RTW
b) von einem NKTW
c) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2025
d) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2026
in ein Krankenhaus verbracht worden?

7. Wie viele Hilfeersuchen
a) nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
b) nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG gab es
c) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2025
d) im April, Mai, Juni, Juli, August, September 2026?

8. Welche Änderungen an der SNA sind in welchen Monaten seit Anfang 2025 aus welchen Gründen vorgenommen worden? Wie haben sich diese Änderungen ausgewirkt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Einsatzzahlen zu RTW

Hildesheim, 23.10.2026

Pressemitteilung der CDU Kreistagsfraktion
zum Thema Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Einsatzzahlen zu RTW

Bei Notrufen im Landkreis Hildesheim wird der Rettungswagen (RTW), der als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hochqualifizierten Notfallsanitätern besetzt ist, seit dem 01.07.2026 ohne nachvollziehbare Begründung deutlich weniger oft eingesetzt. Verantwortlich dafür ist der von SPD-Grüne beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan. Im Juli 2025 waren es 2.756 Einsätze und im Juli 2026 nur noch 1.554, das ist ein Rückgang von durchschnittlich etwas über 41 %, in Eime (Flecken) sogar von knapp 58 %. Hinzu kommt, dass die vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten nach wie vor in weiten Teilen des Landkreises nicht eingehalten wird. Damit ist der wohl bundesweit schlechteste Rettungsdienst noch schlechter geworden.

Daher hat die CDU-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:

  1. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
    1.1 die Eintreffzeit in allen Orten des Landkreises durch mehr Rettungswachen bzw. temporär eingerichtete Rettungswachen und mehr Rettungswagen zuverlässig eingehalten wird,
    1.2 die Dispositionszeit für Einsätze im Landkreis grundsätzlich nicht mehr als 1 Minute beträgt,
    1.3 die Zahl der Rettungswagen, die als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind, im Landkreis auf den Stand vor dem 01.07.2026 angehoben wird,
    1.4 Anweisungen an das Personal der Rettungsleitstelle, die Einfluss auf die Leistungen des Rettungsdienstes haben, nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen; dies betrifft insbesondere den Inhalt, die Anwendung und Änderung der Strukturierten Notrufabfragen (SNA),
    1.5 die Stadt dem Landkreis unverzüglich die tatsächlichen Hilfsfristen im Gebiet der Stadt Hildesheim seit 01.01.2026 mitteilt.
  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zumindest in der übernächsten Sitzung einen geänderten Rettungsdienstbedarfsplan vorzulegen, der insbesondere die zuvor genannten Vorgaben enthält.

Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 45 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 45 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 36 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersende wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine Planung darüber vorzulegen, wann an welcher Schule welche Bau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen vorgesehen sind, welche Kosten für die jeweiligen Vorhaben nach derzeitiger Planung wann und in welcher Höhe entstehen werden und in welchem Umfang sich diese Kosten beispielsweise durch gestiegene Zinsen oder andere Kostensteigerungen bereits erhöht haben bzw. erhöhen werden.

Begründung:

Auf die Begründung unseres Antrages Nr. 1179/XIX vom 25.09.2026 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
    1.2 die Eintreffzeit in allen Orten des Landkreises durch mehr Rettungswachen bzw. temporär eingerichtete Rettungswachen und mehr Rettungswagen zuverlässig eingehalten wird,
    1.3 die Dispositionszeit für Einsätze im Landkreis grundsätzlich nicht mehr als 1 Minute beträgt,
    1.4 die Zahl der Rettungswagen, die als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind, im Landkreis auf den Stand vor dem 01.07.2026 angehoben wird,
    1.5 Anweisungen an das Personal der Rettungsleitstelle, die Einfluss auf die Leistungen des Rettungsdienstes haben, nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen; dies betrifft insbesondere den Inhalt, die Anwendung und Änderung der Strukturierten Notrufabfragen (SNA),
    1.6 die Stadt dem Landkreis unverzüglich die tatsächlichen Hilfsfristen im Gebiet der Stadt Hildesheim seit 01.01.2026 mitteilt.
  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zumindest in der übernächsten Sitzung einen geänderten Rettungsdienstbedarfsplan vorzulegen, der insbesondere die zuvor genannten Vorgaben enthält.

Begründung:

Die Zahl der Einsätze der Rettungswagen hat erheblich abgenommen (siehe Antwort auf Frage Nr. 6 der Anfrage Nr. 542/XIX). Diese Minderung der Einsätze der Rettungswagen ist vorsätzlich mit der Anwendung der SNA herbeigeführt worden. Es ist durch nichts belegt, dass dies sachgerecht war und weiterhin vertretbar ist. Denn es wurde überhaupt nicht untersucht, in welchen Fällen die Alarmierung eines RTW aufgrund der Gefahrenprognose des Disponenten in der Rettungsleitstelle gefahrenabwehrrechtlich nicht erforderlich war bzw. die Disponenten Rettungswagen rechtswidrig eingesetzt haben.

Die Innenministerin hatte mit Schreiben vom 29.04.2026 erklärt, Daten aus dem Landkreis Hildesheim für den Monat September 2025 würden zeigen, dass nur bei rund 10 % der Einsätze eine Lebensbedrohung oder akute Lebensgefahr bestand, für den der Einsatz eines RTW erforderlich ist. Und für das Jahr 2024 hätten nur 12 % der Einsätze Notfälle betroffen, bei denen eine Lebensbedrohung möglich gewesen wäre, akute Lebensgefahr bestand oder eine Atem-Kreislauf-Stillstand vorlag. Diese Behauptungen der Ministerin haben die Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim auf ausdrückliche Nachfrage der CDU-Kreistagsfraktion nicht bestätigt.

Nach den vorliegenden Zahlen ist bewirkt worden, dass bei Notrufen aufgrund der ständigen Manipulation an der SNA viel weniger als in der Vergangenheit der Einsatz eines Rettungswagens als erforderlich anerkannt werden und wurden und somit in vielen Fällen, die erforderliche Notfallrettung innerhalb der Hilfsfrist von 15 Minuten unterblieben ist und unterbleibt.

Dieser Zustand ist unvertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 40 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 40 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir Ihnen folgenden, der den Beschlussvorschlag Nr. 1137/XIX vom 15.06.2026 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt,

  1. dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung den Vertragsentwurf für den Erhalt der Straßenbahnlinie 1 von Sarstedt bis Gleidingen vorzulegen und dazu die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis anzugeben,
  2. die Stadt Sarstedt zu bitten, möglichst innerhalb der nächsten drei Monate eine konkrete und verbindliche Zusage darüber abzugeben, zu wie viel Prozent sich die Stadt Sarstedt an den beim Landkreis anfallenden Kosten für den Erhalt der o. a. Straßenbahnlinie beteiligen wird.

Begründung:

Auf die Begründung des Antrages Nr. 1137/XIX weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptverwaltungsbeamte hat seit Jahren an die Stadt Hildesheim Zahlungen für die Schülerbeförderung geleistet, die von der Stadt Hildesheim unberechtigt gefordert worden sind.

Dadurch hat der Hauptverwaltungsbeamte gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, gegen den Grundsatz der Einnahmebeschaffung und mehrfach gegen das NKomVG und die Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) und somit auch gegen mehrere Dienstpflichten verstoßen.

Dies wiegt besonders schwer, weil die Verstöße seit Jahren begangen wurden und seit ca. einem Jahr keine ausreichenden Anstrengungen unternommen worden sind, die Forderungen durchzusetzen.

Das zuvor genannte Verhalten des Hauptverwaltungsbeamten wird missbilligt.

Begründung:

Der Landkreis ist nach den Haushaltsgrundsätzen (§ 110 NKomVG) und nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) verpflichtet, die von der Stadt rechtswidrig geforderten und an die Stadt rechtswidrig erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung zurückzufordern.

Daran ändert sich nichts dadurch, dass es die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne am 11.12.2025 nicht beschlossen hat: „Die an die Stadt Hildesheim vom Landkreis erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung werden unverzüglich zurückgefordert.“

Die Auffassung des Landrates, vor Geltendmachung des Erstattungsanspruchs sei ein anderslautender Beschluss des Kreistages erforderlich, ist völlig unbegründet und schlicht absurd. Durch die nach Auffassung des Landrates rechtswidrigen Zahlungen ist dem Landkreis ein erheblicher Schaden entstanden. Nach Angaben des Landrates allein für das Jahr 2025 in Höhe von ca. 270.000 €.

Diese rechtswidrigen Zahlungen des Landkreises in Millionenhöhe sind für freiwillige Leistungen der Stadt Hildesheim aus dem Haushalt des Landkreises erfolgt, der seit Jahren nur durch die Kreisumlage ausgeglichen wird, die von allen Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden aufgebracht wird.

Auch diese Vorgehensweise war und ist rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender