Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2025

Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 28.04.2025 und zur Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Der Landrat wird gebeten,

gem. des Beschlusses des Kreistages vom 28.10.2024 zur Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der K328 zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die Geschwindigkeitsbeschränkung unverzüglich anzuordnen, wenn die Landesregierung dies bis 26.06.2025 nicht eindeutig durch eine Weisung nach § 88 NKomVG untersagt.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Wohnraumaktivierungskonzept

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2025

Wohnraumaktivierungskonzept

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Wohnraumaktivierungskonzept“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2024, Antrag Nr. 737/XIX vom 06.12.2024 und die noch fehlende Inkraftsetzung der Richtlinie durch den Kreisausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Zuschüsse des Landkreises für Schulausflüge

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.04.2025

  

Zuschüsse des Landkreises für Schulausflüge

 Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zuschüsse des Landkreises für Schulausflüge“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur sowie in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Die Kosten für Schulausflüge sind erheblich gestiegen. Über eine mögliche Förderung des Landkreises, ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

André Ceglarek
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion


Schulentwicklungsplanung Förderschulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2025


Schulentwicklungsplanung Förderschulen

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Schulentwicklungsplanung Förderschulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 13.05.2025 sowie des Kreisausschusses am 27.05.2025 aufzunehmen und übersenden Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag (Antrag Nr. 792/XIX) vom 11.03.2025 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Schulentwicklungsplanung Förderschulen“ durchzuführen und zeitgleich beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover zu beantragen, die Förderschule Albert-Schweitzer in Sarstedt mit dem Förderschwerpunkt Lernen um den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) und Körperlich Motorische Entwicklung (KME) zu erweitern, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der anderen Förderschulen GE/KME nach schulfachlicher, pädagogischer und baulicher Beurteilung sachgerecht ist. Dazu sind die Förderschulen zu beteiligen.

Hinweis: Wie schulgesetzlich vorgeschrieben laufen Förderschulen mit dem Förderschwer-punkt Lernen zum Ende des Schuljahres 2027/28 aus.

Begründung:

Wie aus der Vorlage 862/XIX der Verwaltung zu entnehmen ist, bewegen sich nicht nur an der Schule im Bockfeld als Förderschule mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung (FöS GE) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (FöS KME), sondern auch an der in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Gudrun-Pausewang-Schule als FöS GE die Schüler*innenzahlen seit Jahren an den oberen Kapazitätsgrenzen. Bereits für das kommende Schuljahr werden die Anmeldungen für die Schule im Bockfeld die zur Verfügung stehenden Plätze bei Weitem überschreiten. Vor diesem Hintergrund besteht akuter Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat   Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.03.2025

„Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim, XIX. Wahlperiode (01.11.2021-31.10.2026)“; (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 28.11.2024)

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 14.03.2025 (Antrag Nr. 802/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die „Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim, XIX. Wahlperiode (01.11.2021-31.10.2026)“ wird gem. der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 Begründung:

Die Geschäftsordnung des Kreistages Hildesheim ist anzupassen, weil in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht worden ist, dass die Sitzungen des Kreistages einen zeitlichen Verlauf eingenommen haben, der die Abgeordneten und die Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung zumindest teilweise an den Rand ihrer Konzentrationsfähigkeit gebracht haben. Um zu gewährleisten, dass zukünftig die Sitzungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, haben sich die Fraktionen und Gruppen entschlossen, die Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern. Die Änderungen geben damit eine Redezeitbegrenzung vor, die zu einem kürzeren Verlauf der Sitzungen führen sollen, ohne den notwendigen demokratischen Diskurs einzuschränken, aber den kleineren Parteien nach wie vor die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen in einer angemessenen Redezeit vorzutragen. Neben diesem zentralen Anliegen gibt es noch einige kleinere Veränderungen, die der Klarstellung dienen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2025_03_20_Lesefassung_GO (2)


Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat   Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.03.2025

„Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 23.06.2022)

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 49 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 49 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 14.03.2025 (Antrag Nr. 801/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die „Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ wird gem. der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung:

Die in den Jahren 2022 bis 2024 deutlich gestiegene Inflationsrate, die in dieser Höhe nicht abzusehen war, hat zu einem deutlichen Kaufkraftverlust geführt. Die Entschädigungssatzung wird daher angepasst. Die Erhöhungen bleiben dabei insgesamt unter den Inflationsanstiegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2025_03_18_ Lesefassung_Entschädigungssatzung