Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Ohne Fragerecht keine Demokratie

Hildesheim, 14.08.2024

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion hat Landrat Bernd Lynack (SPD) seine
Dienstpflichten wiederholt und erheblich verletzt. Darauf hat die Fraktion die Landesregierung
mehrfach hingewiesen. Nun hat sie Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil und
Frau Innenministerin Daniela Behrens mit Schreiben vom 12.08.2024 um Klärung gebeten,
ob die Landesregierung gegen den Landrat ein Disziplinarverfahren einleiten wird. In
dem Schreiben wird erklärt, dass sich die CDU-Fraktion insbesondere dadurch beeinträchtigt
oder unterdrückt sieht, dass ihre Anfragen zu häufig nicht unverzüglich, vollständig
und wahrheitsgemäß beantwortet werden (Eine Anfrage wurde erst nach 30 Monaten
beantwortet). Als besonders gravierend wird dem Landrat vorgeworfen, dass er Kreistagsabgeordneten
nun sogar weitgehend das ihnen im demokratischen Rechtsstaat
durch die Verfassung und Gesetz gegebene Fragerecht und die Befugnis abspricht, die
Rechtmäßigkeit von Vorlagen und Maßnahmen der Verwaltung zu überprüfen. Dies zu
klären, sei von grundsätzlicher Bedeutung, weil unsere Demokratie ohne Fragerecht nicht
möglich sei, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.
Als ebenfalls gravierend wird dem Landrat ferner vorgeworfen, dass er zum Beispiel den
Beschluss des Kreisausschusses vom 20.11.2023 nicht ausgeführt hat, dem Kreistag
alsbald einen Beschlussvorschlag vorzulegen mit dessen Umsetzung gewährleistet werden
sollte, den Baudezernenten wieder gemäß seiner Qualifikation und seinem Recht
amtsangemessen zu beschäftigen.


Straßensperrungen und Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,08.08.2024

Straßensperrungen und Rettungsdienst
Anfrage und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Straßensperrungen und Rettungsdienst“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen werden getroffen, damit bei Straßensperrungen die Einhaltung der Eintreffzeiten im Rettungsdienst gewährleistet werden kann?
  2. Wie und mit welchem zeitlichen Vorlauf sind die in der Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 07.08.2024 angekündigten Straßensperrungen für Maßnahmen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit dem Landkreis, insbesondere mit dem Rettungsdienst abgestimmt worden?
  3. Wie und nach welchen rechtlichen Vorgaben sind Straßensperrungen mit dem Landkreis Hildesheim als Verkehrsbehörde abzustimmen und von wem werden diese Straßensperrungen angeordnet?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kriestagsfraktion
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

251 – Antwort der Verwaltung


Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung – u.a. vor Kinderspielplätzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 26.07.2024

 

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, das Thema „Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)“ in die Tagesordnung der nächsten und übernächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden dazu folgenden Beschlussvorschlag  und folgende Anfrage, die den Beschlussvorschlag und die Anfrage von 24.07.2024 ersetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, a) vor Kinderspielplätzen und b) vor anderen der zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen, soweit dies nach seiner Auffassung vertretbar ist.

Anfrage:

Zur Vorbereitung auf die o. a. Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Vor welchen a) Kinderspielplätzen und b) vor welchen anderen der (zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates) in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen ist es nach Ihrer Auffassung c) vertretbar und d) nicht vertretbar, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?

Aus welchen Gründen ist es vor welchen Kindergärten und Schulen aufgrund des geänderten § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO entgegen Ihrer bisherigen Auffassung gerechtfertigt, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?

Begründung:

Wegen des geänderten § 45 StVO ist zu prüfen und zu entscheiden, welche weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden sollten.

Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion (siehe Antrag vom 21.01.2022) hat der Kreistag am 24.03.2022 aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Gruppe SPD/Grüne und CDU am 01.03.2022 u.a. beschlossen, dass ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden soll, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden. Aufgrund dieses Beschlusses hat die Kreisverwaltung (siehe Vorlage 188/XIX vom 05.05.2022) die nach ihrer Auffassung sensiblen Einrichtungen erfasst (122 Kindertagesstätten, 63 Schulen, 41 Senioreneinrichtungen, 2 Krankenhäuser) und eine Übersicht über die nach ihrer Auffassung erforderlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgelegt (siehe Anhang zur Vorlage 319/XIX vom 02.11.2022). Dabei hat sie Kinderspielplätze und andere der kürzlich in den Katalog des § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO aufgenommene Einrichtungen nicht berücksichtigt, obwohl dies sachgerecht gewesen wäre. Denn auch bisher war es rechtlich zulässig, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Spielplätzen und anderen „verkehrsrechtlich sensiblen“ Einrichtungen anzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit,Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Antwort der Verwaltung: 249 – Antwort der Verwaltung


Verkehrssicherheit vor Kinderspielplätzen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor Kinderspielplätzen ist unverzüglich auf 30 km/h zu begrenzen. Dies fordert die CDU-Kreistagsfraktion, weil nach der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung neben Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen usw. auch Kinderspielplätze als besonders zu schützenden Einrichtungen gelten. Nun können dort wie z. B. vor Kindergärten sog. streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auch dann angeordnet werden, wenn die Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Leib, Leben oder Gesundheit nicht erheblich übersteigt.

Nach Auffassung der CDU war die Gefahrenlage vor Kinderspielplätzen nie geringer als vor Kindergärten. Da diese Auffassung nun durch die Rechtsänderung bestätigt worden ist, sollte die Verkehrssicherheit vor Kinderspielplätzen, sofern sie nicht bereits in Tempo 30-Zonen  liegen, sofort durch streckenbezogene Geschwindigkeits-begrenzungen auf zumindest 200 m verbessert werden, fordert Katy Renner-Köhne, Verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion.


Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 24.07.2024

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unseren Antrag 590/ XIX vom 03.07.2024 zur Tagesordnung übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag für die nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreis-tages.

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der L 410 in Hotteln im Bereich
der Kindertagesstätte St. Dionys, der dort befindlichen Bushaltestelle und dem
dort befindlichen Kinderspielplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit im
Wege einer streckenbezogenen Anordnung auf 30 km/h zu beschränken.

Die Geschwindigkeitsreduzierung soll während der Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) der Kindertagesstätte gelten und somit zeitlich begrenzt werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich vor der Kindertagesstätte Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule, der Sporthalle Groß Düngen und der
AWO Tagespflegeeinrichtung Groß Düngen auf der B 243 die zulässige Höchst-geschwindigkeit im Wege einer streckenbezogenen Anordnung auf 30km/h zu beschränken.

Die Geschwindigkeitsreduzierung soll während der Öffnungszeiten
(einschließlich Nach- und Nebennutzungen) der Kindertagesstätte und der
Grundschule gelten und somit zeitlich begrenzt werden.

3. Die o. a. Beschlüsse sind so lange wirksam, soweit der Landrat
Einsprüche gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 09.10. und
20.11.2023 zur Anordnung von Tempo 30 km/h im Bereich a) der
Kindertagesstätte Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule, der
Sporthalle Groß Düngen und der AWO Tagespflegeeinrichtung Groß Düngen auf
der B 243 und  b) der Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Dionys in Hotteln
nicht zurückzieht oder die zuvor genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen
nicht angeordnet hat.

Begründung:

Die o. a. Beschlüsse des Kreisausschusses vom 09.10. und 20.11.2023 waren das Ergebnis einer sachgerechten Ermessensausübung. Sachlich Gründe dafür, dass das Ermessen nicht korrekt ausgeübt worden sei, sind bisher von keiner Seite vorgetragen worden. Und von der Kommunalaufsicht (dem Innenministerium) sind die Beschlüsse nicht beanstandet worden. Daher ist es gerechtfertigt, Einsprüche gegen die Beschlüsse, soweit sie überhaupt eingelegt worden sind, zurückzunehmen und die Beschlüsse auszuführen. Sofern dies abgelehnt wird, ist durch eine erneute Beschlussfassung nach § 88 Abs 1 Satz 3 NKomVG auf eine anfechtbare Beanstandung durch das Innenministerium hinzuwirken.

Rechtliche Bedenken gegen den Beschluss vom 20.11.2023 zur Anordnung von Tempo 30 im Bereich der L 410 vor dem Spielplatz in Hotteln (ca. 200 m) sind aufgrund der beschlossenen Änderung der StV0 unabhängig davon entfallen, ob gegen den Beschluss überhaupt Einspruch eingelegt worden ist. Der Beschluss ist somit unverzüglich auszuführen bzw. Tempo 30 im Bereich der L 410 vor dem Spielplatz anzuordnen, in dem auch die Bushaltestelle und der Zugang zum Kindergarten liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorssitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Bodenuntersuchungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.07.2024

 

Bodenuntersuchungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, auf welchen Flurstücken auf dem Gebiet der Stadt Sarstedt welche Bodenuntersuchungen bis zu welcher Bodentiefe vorgenommen worden sind?

Aus welchen wann vorangegangenen Untersuchungen wurden die Messstellen festgelegt und welche Gründe waren für die Einstufung als Altablagerung ausschlaggebend?

Begründung:

Unsere Anfrage Nr. 231/XIX vom 13.06.2024 (Frage nach den Flächen) haben Sie bisher nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz