Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Citipost

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 25.09.2024

Citipost
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Bei „Schriftlichen Verwarnungen mit Verwarngeld/Anhörungen“ nach § 24 StVG werden die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Verwarnung nur wirksam wird, wenn sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld „innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens“ zahlen.

Wie wird von Ihnen festgestellt, wann das Schreiben/die Anhörung bei dem Betroffenen eingegangen ist?

Wie wird von Ihnen verfahren, wenn das Schreiben/die Anhörung überhaupt nicht zugestellt worden ist? Wer ist beweispflichtig, wenn behauptet wird, dass die Anhörung nicht zugestellt worden ist?

Nach welcher Vorschrift berechnen Sie die Zustellung und von wem ist Ihre Vorgehensweise als rechtmäßig bestätigt worden?

Begründung:
Nach hier vorliegenden Unterlagen nutzen Sie für Ihre o. a. Anhörungen die Citipost, obwohl Ihnen mehrere Fälle mitgeteilt worden sind, in denen Briefe von der Citipost sehr verspätet und z. T. überhaupt nicht zugestellt worden sein sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

269 – Antwort der Verwaltung


Ausbau Windenergie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.09.2024

Ausbau Windenergie
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie im Landkreis Hildesheim bitten wir Sie um Übersendung

  • einer aktuellen Übersicht über die Potentialflächen für die Windenergie und
  • des relevanten Bestandsverzeichnisses nach § 13 Abs. 1 Satz 4 GrwV.

Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer ist nach welcher Vorschrift dafür zuständig, das o. a. Bestandsverzeichnis zu führen?
  2. Für welche Grundwasserkörper haben von wem durch welche sowie wann und wo getroffenen Maßnahmen Überwachungen nach § 13 Abs. 1 Satz 5 GrwV in den vergangenen fünf Jahren stattgefunden?
  3. Bei welchen Vorhaben oder Maßnahmen oder welchen einzelnen Verfahren zur Genehmigung welcher Windkraftanlagen ist wann und von wem a) wie geprüft und b) wie festgestellt worden, dass im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 3 GrwV eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit c) ausgeschlossen und d) nicht ausgeschlossen ist?

Mit freundlichen Grüßen

 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

268 – Antwort der Verwaltung

268 – Aktualisierte Fassung


Gymnasium Michelsenschule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.09.2024

 

Gymnasium Michelsenschule
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Unter Hinweis auf die Beschlussfassung des Kreistages am 29.06.2023 bitten wir Sie, über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten, insbesondere darüber zu berichten welche Verfahrensschritte bisher wann durchgeführt worden sind und zur Realisierung des Vorhabens wann geplant sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,Bau und Tiefbau


Änderung der Satzung der Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 12.09.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:

  1. „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“

Begründung:

Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Ladungsvorschriften für Mitglieder des Hildesheimer Kreistages

(mr) Seit vielen Monaten erhalten Mitgliedern des Hildesheimer Kreistages entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften oftmals keine oder keine zeitgerechte Einladung zu den Sitzungen der Kreistagsgremien. Die CDU-Kreistagsfraktion will, dass dieser rechtswidrige und unhaltbare Zustand beseitigt wird und hat Landrat Bernd Lynack, der für die für Einladung zuständig ist, um Auskunft dazu gebeten, mit welchen Maßnahmen er auf eine Beseitigung der Missstände hinwirken will oder was er dazu bereits unternommen habe. Hierzu verweist die CDU auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück, in dem es heiß: „Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen.“


Zustellung der Kreistagspost

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.09.2024

Zustellung der Kreistagspost
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustellung der Kreistagspost“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Vergangenheit ist von verschiedenen Abgeordneten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass sie Einladungen zu Sitzungen des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften überhaupt nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.

Trotzdem hat gem. Ihrem Vorschlag (Vorlage Nr. 612/XIX vom 27.02.2024) der Kreisausschuss am 11.03.2024 beschlossen:

„Der Auftrag für die Erbringung der Postdienstleistungen …. wird an die CITIPOST GmbH aus 30179 Hannover vergeben.“

Seit diesem Beschluss ist es erneut wiederholt dazu gekommen, dass Mitglieder des Kreistages o. a. Einladungen nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.

Als ein aktuelles Beispiel übersende ich Ihnen die Kopie Ihres Schreibens vom 05.09.2024, das ich am 10.09.2024 erhalten habe. Dieses Scheiben enthält eine Mitteilung zur Erweiterung der Tagesordnung des Kreisausschusses am 09.09.2024 und als Anlagen verschiedene Beratungsunterlagen.

Sehr geehrter Herr Lynack, die o. a. Situation ist eindeutig rechtswidrig und kann weiterhin nicht hingenommen werden. Auf das Erfordernis der tatsächlichen Zustellung haben wir Sie wiederholt und auch im Zusammenhang mit der Beratung über eine Auftragsvergabe an die CITIPOST GmbH sehr deutlich hingewiesen.

Zur Bedeutung der gesetzlichen Ladungsvorschriften für die Wahrung der Abgeordnetenrechte und Funktionsfähigkeit der Parlamente hat sich das VG Osnabrück (Urteil vom 28.10.2008 – 1 A 148/08) eindeutig geäußert:

„Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen (Blum in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, a. a. O., § 41 Rn. 27, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.1975, dng 1975, S. 214, und VGH Mannheim, Urteil vom 14.12.1987, NVwZ-RR 1989, 153 [154]…)… Die Kammer sieht sich daher lediglich zu dem Hinweis veranlasst, dass bei der Frage der Wahrung der Ladungsfrist nach § 41 Abs. 1 NGO wohl maßgeblich auf den tatsächlichen Zugang der Ladung bei den Ratsmitgliedern und nicht auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post abzustellen ist (vgl. dazu Blum, a. a. O., § 46 Rn. 18 m. w. N.; a. A. Thiele, a. a. O., § 46 Erl. 2).“

„Im Hinblick darauf, dass die Ladungsfrist der Sicherung der individuellen Mitwirkungsrechte des einzelnen Abgeordneten dient, und dass die Regelhaftigkeit der Postzustellung zunehmend in Frage steht, muss es auf den tatsächlichen Zugang bei allen Abgeordneten ankommen (ebenso Koch in: Ipsen [Hrsg.], NKomVG, Rn. 10 zu § 59), dieser muss im Streitfall nachgewiesen werden…“ (Blum in PdK Nds B-1 m. w. N.).

Wenn es in den vergangenen Jahrzehnten möglich war, die Einladung zeitgerecht zuzustellen, so sollte dies auch weiterhin ermöglicht werden. Es erscheint u. E. nicht vertretbar, aus Kostengründen ein Unternehmen mit der Zustellung der Kreistagspost zu beauftragen, bei dem immer wieder keine zeitgerechte Zustellung erfolgt.

Daher ist zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie auf eine Beseitigung der o. a. Missstände hinwirken wollen oder was Sie dazu bereits unternommen haben. In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns bitte folgende Anmerkung:

„Das Recht (und zugleich die Pflicht) zur Ladung der Abgeordneten … steht dem Hauptverwaltungsbeamten zu. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit, die von der Vertretung weder durch Einzelbeschluss noch über die Geschäftsordnung … noch durch Richtlinie… eingeschränkt werden kann“ (Blum a. a. O).

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender