Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Änderung der Satzung der Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 12.09.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:

  1. „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“

Begründung:

Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Ladungsvorschriften für Mitglieder des Hildesheimer Kreistages

(mr) Seit vielen Monaten erhalten Mitgliedern des Hildesheimer Kreistages entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften oftmals keine oder keine zeitgerechte Einladung zu den Sitzungen der Kreistagsgremien. Die CDU-Kreistagsfraktion will, dass dieser rechtswidrige und unhaltbare Zustand beseitigt wird und hat Landrat Bernd Lynack, der für die für Einladung zuständig ist, um Auskunft dazu gebeten, mit welchen Maßnahmen er auf eine Beseitigung der Missstände hinwirken will oder was er dazu bereits unternommen habe. Hierzu verweist die CDU auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück, in dem es heiß: „Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen.“


Zustellung der Kreistagspost

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.09.2024

Zustellung der Kreistagspost
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustellung der Kreistagspost“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Vergangenheit ist von verschiedenen Abgeordneten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass sie Einladungen zu Sitzungen des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften überhaupt nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.

Trotzdem hat gem. Ihrem Vorschlag (Vorlage Nr. 612/XIX vom 27.02.2024) der Kreisausschuss am 11.03.2024 beschlossen:

„Der Auftrag für die Erbringung der Postdienstleistungen …. wird an die CITIPOST GmbH aus 30179 Hannover vergeben.“

Seit diesem Beschluss ist es erneut wiederholt dazu gekommen, dass Mitglieder des Kreistages o. a. Einladungen nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.

Als ein aktuelles Beispiel übersende ich Ihnen die Kopie Ihres Schreibens vom 05.09.2024, das ich am 10.09.2024 erhalten habe. Dieses Scheiben enthält eine Mitteilung zur Erweiterung der Tagesordnung des Kreisausschusses am 09.09.2024 und als Anlagen verschiedene Beratungsunterlagen.

Sehr geehrter Herr Lynack, die o. a. Situation ist eindeutig rechtswidrig und kann weiterhin nicht hingenommen werden. Auf das Erfordernis der tatsächlichen Zustellung haben wir Sie wiederholt und auch im Zusammenhang mit der Beratung über eine Auftragsvergabe an die CITIPOST GmbH sehr deutlich hingewiesen.

Zur Bedeutung der gesetzlichen Ladungsvorschriften für die Wahrung der Abgeordnetenrechte und Funktionsfähigkeit der Parlamente hat sich das VG Osnabrück (Urteil vom 28.10.2008 – 1 A 148/08) eindeutig geäußert:

„Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen (Blum in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, a. a. O., § 41 Rn. 27, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.1975, dng 1975, S. 214, und VGH Mannheim, Urteil vom 14.12.1987, NVwZ-RR 1989, 153 [154]…)… Die Kammer sieht sich daher lediglich zu dem Hinweis veranlasst, dass bei der Frage der Wahrung der Ladungsfrist nach § 41 Abs. 1 NGO wohl maßgeblich auf den tatsächlichen Zugang der Ladung bei den Ratsmitgliedern und nicht auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post abzustellen ist (vgl. dazu Blum, a. a. O., § 46 Rn. 18 m. w. N.; a. A. Thiele, a. a. O., § 46 Erl. 2).“

„Im Hinblick darauf, dass die Ladungsfrist der Sicherung der individuellen Mitwirkungsrechte des einzelnen Abgeordneten dient, und dass die Regelhaftigkeit der Postzustellung zunehmend in Frage steht, muss es auf den tatsächlichen Zugang bei allen Abgeordneten ankommen (ebenso Koch in: Ipsen [Hrsg.], NKomVG, Rn. 10 zu § 59), dieser muss im Streitfall nachgewiesen werden…“ (Blum in PdK Nds B-1 m. w. N.).

Wenn es in den vergangenen Jahrzehnten möglich war, die Einladung zeitgerecht zuzustellen, so sollte dies auch weiterhin ermöglicht werden. Es erscheint u. E. nicht vertretbar, aus Kostengründen ein Unternehmen mit der Zustellung der Kreistagspost zu beauftragen, bei dem immer wieder keine zeitgerechte Zustellung erfolgt.

Daher ist zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie auf eine Beseitigung der o. a. Missstände hinwirken wollen oder was Sie dazu bereits unternommen haben. In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns bitte folgende Anmerkung:

„Das Recht (und zugleich die Pflicht) zur Ladung der Abgeordneten … steht dem Hauptverwaltungsbeamten zu. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit, die von der Vertretung weder durch Einzelbeschluss noch über die Geschäftsordnung … noch durch Richtlinie… eingeschränkt werden kann“ (Blum a. a. O).

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst und Eintreffzeit

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 05.09.2024

 

Rettungsdienst und Eintreffzeit
„First Responder“
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Über welche Qualifikation muss ein sog. First Responder (Ersthelfer) verfügen?
  2. Unter welche Bedingungen können Einzelpersonen als First Responder tätig werden?
  3. In welchen Fällen ist ein sog. First Responder aufgrund welcher Vorschriften verpflichtet, Hilfe zu leisten und in welchen Fällen haben sie zu haften?
  4. In welchen Fällen und in welchem Umfang wird der Einsatz von First Responder von den Krankenkassen vergütet?
  5. Ist es zulässig, dass Rettungsdienste zur Erfüllung der zugesagten Eintreffzeiten First Responder als Reservekräfte verpflichten können?
  6. Unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen (einschl. der personellen sowie administrativ-organisatorischen) können sie in welchem Umfang bei der Ermittlung der zur Einhaltung der Eintreffzeiten zu beauftragenden bzw. vorzuhaltenden Rettungsdienste berücksichtigt werden bzw. den Bedarf an den bisher zu beauftragenden Diensten mindern?
  7. Wie wird dies bei der geplanten Ausschreibung berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Rettungsdienst und Eintreffzeit Lagebericht

Herrn Landrat
Bernd Lynack

o.V.i.A.

                                                                                                                                                                                                   05.09.2024

Rettungsdienst und Eintreffzeit
Lagebericht

 

Beschlussvorschlag 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.07.2024 sowie die Nr. 3 des Beschlussvorschlages der Mehrheitsgruppe vom 19.08.2024 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2025 einen jährlichen „Lagebericht Rettungsdienst und Notfallversorgung für den Landkreis Hildesheim“ in Form einer Präsentation zu fertigen. Inhalte sollten unter anderem sein:

  • Organisationsstruktur
  • Kosten und Finanzierung
  • Auswertungen von Hilfsfristen/Eintreffzeiten
  • Schwachstellen und Problemlagen und dazugehörige Lösungen und Verbesserungsvorschläge
  • Ausblick auf erforderliche Ausschreibungen, Vertragsfortschreibungen/Vertragsverlängerungen

Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz jeweils zum 2. Quartal eines jeden Jahres den Lagebericht präsentieren.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Beschlussvorschlag zu Straßensperrungen und Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

Straßensperrungen und Rettungsdienst
Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Erforderliche Straßensperrungen sind vom Hauptverwaltungsbeamten nur so anzuordnen, dass sich durch die Sperrungen die rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten für die Rettungsdienste (ggf. durch Ausnahmeregelungen oder baulich-technische Vorkehrungen) nicht verlängern.

Die Gemeinden und Rettungsdienste sind vom Hauptverwaltungsbeamten über alle geplanten Straßensperrungen frühzeitig zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über vorhersehbare und planbare Vollsperrungen ist der Kreisausschuss rechtzeitig vor der Anordnung zu informieren.“

Begründung:

Aus den Presseberichten der vergangenen Wochen ergibt sich, dass die vom Landrat angeordneten Straßensperrungen in der Bevölkerung erheblichen Unwillen ausgelöst haben und auf Unverständnis auch bei kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort gestoßen sind. Dies zeigt, dass Anordnungen mit derart weitreichenden Auswirkungen nicht unter die Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen. Und für solche Angelegenheiten ist der Landrat nicht zuständig. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Abgeordneten des Kreisausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Soziales, Jugend und Gesundheit

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz