Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 25.09.2024
Citipost
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Bei „Schriftlichen Verwarnungen mit Verwarngeld/Anhörungen“ nach § 24 StVG werden die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Verwarnung nur wirksam wird, wenn sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld „innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens“ zahlen.
Wie wird von Ihnen festgestellt, wann das Schreiben/die Anhörung bei dem Betroffenen eingegangen ist?
Wie wird von Ihnen verfahren, wenn das Schreiben/die Anhörung überhaupt nicht zugestellt worden ist? Wer ist beweispflichtig, wenn behauptet wird, dass die Anhörung nicht zugestellt worden ist?
Nach welcher Vorschrift berechnen Sie die Zustellung und von wem ist Ihre Vorgehensweise als rechtmäßig bestätigt worden?
Begründung:
Nach hier vorliegenden Unterlagen nutzen Sie für Ihre o. a. Anhörungen die Citipost, obwohl Ihnen mehrere Fälle mitgeteilt worden sind, in denen Briefe von der Citipost sehr verspätet und z. T. überhaupt nicht zugestellt worden sein sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
269 – Antwort der Verwaltung