Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Änderung der Geschäftsordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.06.2025

Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu Ihrer Vorlage Nr. 887/XIX vom 09.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Auswirkung wird es haben, wenn § 18 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsaus-schüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026) wie von Ihnen vorgeschlagen geändert wird bzw. die Worte „Fraktionen“ und „Gruppen“ in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung gestrichen werden?
  1. Vertreten Sie die Auffassung, dass dann Fraktionen und Gruppen keine Anfragen mehr stellen dürfen?

Begründung:

In § 56 NKomVG wird zwischen Abgeordneten und Mitgliedern der Vertretung unterschieden, da der Hauptverwaltungsbeamte nicht an sich selbst Anfragen stellt.

Im Übrigen werden die Abgeordneten durch ihre Fraktionen oder Gruppen vertreten, mit der Folge, dass sie für ihre Mitglieder auch Anfragen stellen können.

Die vorgesehene Streichung in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung scheint uns daher in keiner Weise zweckmäßig zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Veränderung des Kassenärztlichen Fahr- und Notdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.06.2025

Veränderung des Kassenärztlichen Fahr- und Notdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, welche Veränderungen im Bereich des Kassenärztlichen Fahr- und Notdienstes vorgesehen sind und wie sich diese Veränderungen nach Ihrer Beurteilung und nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. sowie unter Berücksichtigung auf die demographische Entwicklung auf den Rettungsdienst auswirken werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Beschlussvorschlag zur Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.06.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 12.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses 16.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 12.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfs-planes für Landkreis und Stadt Hildesheim“ übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX -3 vom 27.05.2025 ist dahingehend zu ändern, dass

1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

  • die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
  • die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
  • die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist,

1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,

1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehens-weise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

  1. Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Eintreffzeiten – bedarfsgerechte Versorgung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Eintreffzeiten – bedarfsgerechte Versorgung

Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung der festgestellten Mängel bei den Eintreffzeiten im Rettungsdienst seit wann und in welchem Verfahren getroffen worden und für wann vorgesehen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes und des dazugehörenden Notarztdienstes zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes (frühere Bezeichnung bis 2009 „Aufstieg in den höheren Dienst“),
Qualifizierungskonzept im Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zur Tagesordnung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

für die Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 haben Sie mit Ihrer Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:

„Für Beamt*innen wird das Qualifizierungskonzept „Führen und Managen“ am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover (NSI) als Qualifizierung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO bestimmt.

Für die Entscheidung über eine sich anschließende Beförderung verbleibt es unverändert bei der Zuständigkeit des Kreistages.“

Gegen diesen Beschlussvorschlag haben wir rechtliche Bedenken und übersenden für den Kreisausschuss und Kreistag folgenden

Beschlussvorschlag:

Über den o. a. Beschlussvorschlag in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 soll erst nach der vom Land Niedersachen vorgesehenen Überarbeitung der Nds. Laufbahnverordnung (NLVO) beraten und entschieden werden.

Begründung:

Augenscheinlich geht der Landrat davon aus, dass sein Vorschlag rechtmäßig sei, weil es § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO jedem Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag ermögliche, mit einfacher Mehrheit darüber zu entscheiden, welche Qualifizierung ausreicht. Dies ist mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht vereinbar. Einer solchen Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO steht schon entgegen, dass alle wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber zu regeln sind.

Eine Zustimmung zu dem in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 vorgelegten Beschlussvorschlag erweckt – unabhängig von den inhaltlichen Defiziten – den Eindruck, dass der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, für bestimmte Personen vollendete Tatsachen zu schaffen und einer neuen landeseinheitlichen Regelung vorzugreifen, die bereits angekündigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Katy Renner-Köhne
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion


Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.06.2025

Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ergänzend zu unserer Anfrage vom 03.06.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann werden Sie den Kreistagsgremien für die o. a. Schulen die Baubeschreibungen und die für den Bau erforderlichen Kosten vorlegen?
  2. Wann haben Sie aufgrund welcher Beschlüsse welche Baumaßnahmen in der Von-Thünen-Straße für wann und zu welchen Kosten sowie in welchen Verfahren in Auftrag gegeben, obwohl nicht gesichert ist, ob und ggf. wann die für das Vorhaben noch benötigten Flächen von der Stadt Hildesheim zur Verfügung gestellt werden? Wann und mit welchem Ergebnis haben Sie dazu das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur